Informationen zum Energieausweis
Seit Juli 2008 gilt die schrittweise Einführung eines sogenannten Energieausweises. Dieser bezieht
auf die Energieeffizienz von Wohn- und sogenannten Nichtwohngebäuden.
Wer eine Immobilie erwerben oder mieten möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis.
Diese Erforderlichkeit bezieht sich seit dem 1. Januar 2009 auf alle Wohngebäude aller Baujahre
Und seit dem 01. Juli 2009 auf alle Nichtwohngebäude.
Der Unterschied von Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den Energiebedarf einer Immobilie wieder.
Unter Normbedingungen wird der individuelle Bedarf des Gebäudes berechnet und orientiert sich
Dabei an den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie sowie der Anlagentechnik.
Hierbei stehen diese Werte nicht in Abhängigkeit von der Anzahl der Bewohner und deren individuellen energetischen Gebrauchsgewohnheiten.
Auf diese Weise werden objektiv Werte wieder gegeben, die es ermöglichen, einen neutralen Vergleich zwischen unterschiedlichen Gebäuden vorzunehmen.
Hinzu kommt, dass eine informative Ausgangsbasis geschaffen wird, um eine gezielte
Energieberatung in Bezug auf eine Sanierung in Anspruch zu nehmen.
Für neu errichtete Gebäude, für An- und Ausbauten und Modernisierungsmaßnahmen gilt:
dass im Verlauf einer Berechnung auf der Basis des errechneten Energiebedarfs erstellt werden muss.
Verbrauchspass
Anders aufgebaut dagegen ist der verbrauchsorientierte Energieausweis.
Dieser wird auf der Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs innerhalb eines gewissen
Zeitraum von drei Jahren erstellt.
Der Verbrauchspass gibt wieder, wie stark der Energieverbrauch unter anderem vom spezifischen
Nutzerverhalten und den Witterungseinflüssen abhängig ist.
Daher kann der Verbrauch sehr stark von den Daten abweichen, die der bedarfsorientierte Ausweis
angibt.